Der Kirchenvorstand ist die Leitung der Kirchengemeinde. Die Kirchenvorstände werden gewählt und beauftragt, und übernehmen zusammen mit den PfarrerInnen diese Leitungsaufgabe.
Die KirchenvorsteherInnen werden von der Gemeinde für den Zeitraum von sechs Jahren gewählt und sollen die Entwicklung unserer Gemeinden mitgestalten.
Die Sitzungen finden monatlich statt und sind öffentlich. Die jeweiligen Sitzungstermine werden veröffentlicht unter Termine.
Zum Verantwortungsbereich gehört u.a. das gottesdienstliche Leben, die Kirchenmusik und die verschiedenen Bereiche der Gemeindearbeit.
Der Kirchenvorstand ist darüber hinaus zuständig für alle Angestellten und für die Begleitung der Ehrenamtlichen, für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen sowie für die Finanzen der Gemeinde.
Ausführliche Informationen über Bedeutung, Funktion, Wahl, Aufgaben und Rechte des Kirchenvorstands finden Sie auf der Internetseite der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.